1. TelDaFax: Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Bonn hat die Insolvenzverfahren über die Vermögen der TelDaFax Holding AG, der TelDaFax ENERGY GmbH, der TelDaFax SERVICES GmbH, der TelDaFax Marketing GmbH, der TelDaFax SALES GmbH, der TelDaFax DIALOG GmbH, der TelDaFax Network GmbH und der HugoTel Communications GmbH am 01.09.2011, über das Vermögen der TelDaFax FINANCE GmbH am 01.12.2011, über das Vermögen der Tangens GmbH i.L. am 02.12.2011 sowie über das Vermögen der Tangens Verwaltungs GmbH i.L. am 05.12.2011 eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr zum Insolvenzverwalter bestellt.
2. Prüfung der Insolvenzforderungen vor dem Amtsgericht Bonn erfolgt / Hinweise für Gläubiger
In den vorstehend genannten Insolvenzverfahren über die Vermögen der Gesellschaften des TelDaFax-Konzerns haben zwischenzeitlich die Prüfungstermine vor dem Amtsgericht Bonn stattgefunden. Über alle TelDaFax-Verfahren hinweg wurden bislang rd. 500.000 Gläubigerforderungen zu den Insolvenztabellen angemeldet.
Das Ergebnis der jeweiligen Forderungsprüfung kann Tabellenblättern entnommen werden, die den Gläubigern durch das Amtsgericht Bonn in den nächsten Wochen zugestellt werden. Sofern eine Forderung bestritten wurde, ist darin auch eine kurze Bestreitensbegründung enthalten.
Nähere Informationen zur Forderungsanmeldung und -prüfung sind den Hinweisen des Amtsgerichts Bonn unter www.ag-bonn.nrw.de zu entnehmen. Zudem finden Sie auf der Homepage des Insolvenzverwalters – www.whitecaseinso.de – unter „Insolvenzverfahren“ den Zugang zum Gläubigerinformationssystem der TelDaFax-Gruppe. Auch dort können Sie mit Ihrer Gläubiger-PIN-Nummer das Ergebnis der Forderungsprüfung abfragen.
Aufgrund der großen Gläubigeranzahl und aufgrund insolvenzrechtlicher Formanforderungen kann die Korrespondenz mit den Insolvenzgläubigern ausschließlich schriftlich erfolgen.
Bitte schreiben Sie an:
Dr. Biner Bähr in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter
Postfach
40248 Düsseldorf.
Sachstandsanfragen zur Forderungsprüfung und zum Prüfungsergebnis können wegen der großen Gläubigeranzahl weder durch den Insolvenzverwalter noch durch das Insolvenzgericht beantwortet werden. Darüber hinaus dauert die Verwertung der schuldnerischen Vermögen, insbesondere der Einzug von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Prüfung und Realisierung etwaiger insolvenzspezifischer Ansprüche, an. Erst wenn diese Vorgänge vollständig abgeschlossen sind und die Höhe der zur Insolvenztabelle angemeldeten und festgestellten Forderung verbindlich feststeht, kann eine Aussage über eine etwaige Quotenzahlung getroffen werden. Mit Eröffnung der Insolvenzverfahren wurde gegenüber dem Amtsgericht Bonn als Insolvenzgericht in nahezu allen Verfahren die sog. Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO angezeigt.
3. Hinweis für Kunden mit Zahlungsverpflichtungen
Sofern Sie Fragen zu Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der TelDaFax SERVICES GmbH oder Klärungsbedarf rund um Ihre Rechnung haben, hilft Ihnen das hierfür eingerichtete Call-Center von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr weiter. Gerne können Sie auch die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Post, E-Mail oder Fax zur Klärung von Fragen nutzen. Sämtliche Kontaktdaten finden Sie auf dem Ihnen vorliegenden Schreiben des Insolvenzverwalters Dr. Biner Bähr.
4. Weitere Informationen im Merkblatt
Weitere Informationen finden sich im Merkblatt des Amtsgerichts Bonn.
Ihr TelDaFax Team
